Wertstoffhöfe
An 20 Standorten in der Region Hannover freuen sich unsere freundlichen und kompetenten Experten, Ihre Abfälle einer optimalen Verwertung zuzuführen. Finden Sie jetzt einen Wertstoffhof in Ihrer Nähe.
Hinweis zur Annahme von Sonderabfällen
Auch Sonderabfälle wie leere Spraydosen, Akkus, Chemikalien und benutztes medizinisches Material können Sie auf den Wertstoffhöfen abgeben. Damit sie keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise zum richtigen Umgang mit Sonderabfällen.
Tipp: Viele Geschäfte nehmen Sonderabfälle, die nach Gebrauch ihrer Produkte anfallen, ebenfalls an.
Vorsicht bei Gefahrstoffen
Giftige, explosive, brennbare oder mit Keimen belastete Abfälle dürfen auf keinen Fall falsch entsorgt werden.
Montag | geschlossen |
Dienstag | 9.00 - 18.30 Uhr |
Mittwoch - Freitag | 9.00 - 16.00 Uhr |
Samstag | 9.00 - 14.00 Uhr |
Wertstoffhöfe der Deponien Hannover-Lahe, Wunstorf und Burgdorf | |
Montag - Freitag | 7.00 - 16.30 Uhr |
Samstag | 9.00 - 14.00 Uhr |
Folgende Abfallarten können auf unseren Wertstoffhöfen entsorgt werden:
|
|
Einmal pro Tag können bis zu 1 m³ Abfall aus Privathaushalten kostenlos abgegeben werden.
Bitte beachten Sie: Großgeräte können nur an den Standorten Hannover-Lahe, Kolenfeld, Burgdorf, Bissendorf, Schörlingstraße und Sehnde abgegeben werden (maximal zwei Großgeräte pro Person und Tag). Größere Mengen nehmen die Deponien Burgdorf und Kolenfeld (nach Voranmeldung) an. Hier finden Sie die Benutzungsordnung.
Mehr über Elektrogeräte erfahren Sie hier.
Auf Wunsch holen wir Großgeräte auch bei Ihnen zu Hause ab. Eine Entsorgungsplakette bekommen Sie gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen. Anschließend können Sie beim aha-Service unter (0800) 999 11 99 einen Abholtermin vereinbaren. Dabei kann auch eine Bezahlung per Rechnung vereinbart werden.
Sie möchten ganz genau wissen, welche Abfälle wo entsorgt werden können? Fragen Sie unser Abfall-ABC.
Bitte beachten Sie folgende Regelung für die Anlieferung mit Kraftfahrzeugen auf den Wertstoffhöfen:
Kraftfahrzeuge bis 2,8 t
- die für die private Personenbeförderung ausgerüstet sind, dürfen Abfälle aus privaten Haushalten anliefern, egal ob sie als Pkw oder Lkw zugelassen sind.
- mit gewerbetypischer Ausstattung dürfen nur anliefern, wenn der Kunde glaubhaft versichert, dass die Abfälle aus seinem Privathaushalt stammen und haushaltstypisch sind.
Kraftfahrzeuge über 2,8 t sind abweichend von der obigen Regel zugelassen, wenn sie der Personenbeförderung dienen und ausschließlich privat genutzt werden.