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Container-Service

Ob Wohnungsauflösung, Gartenneugestaltung oder Renovierungsarbeiten - aha bietet Privat- und Gewerbekunden Container für jede Gelegenheit und in mehreren Größen.

Alles auf einen Blick

Angabe der Maße: Länge x Tiefe/Breite x Höhe
(Die Angaben stellen die Außenmaße dar und können je nach Hersteller im Millimeterbereich variieren).

7 m³ Absetzmulde

Bauschutt, Baustellenabfälle, Holz, Grünabfall, Papier/Kartonagen, Restabfall, Metall oder Sperrabfall
Maße: 400 x 190 x 150 cm

7 m³ Abrollpalette

Bauschutt, Boden
Maße: 600 x 250 x 60 cm

18 m³ Abrollcontainer

Baustellenabfälle, Holz, Grünabfall, Papier/Kartonagen, Restabfall oder Sperrabfall
Maße: 550 x 250 x 180 cm

22 m³ Abrollcontainer

Baustellenabfälle, Holz, Grünabfall, Papier/Kartonagen, Restabfall oder Sperrabfall

Maße: 690 x 250 x 180 cm

27 m³ Abrollcontainer

Baustellenabfälle, Holz, Grünabfall, Papier/Kartonagen, Restabfall oder Sperrabfall
Maße: 560 x 250 x 255 cm

33 m³ Abrollcontainer

Baustellenabfälle, Holz, Grünabfall, Papier/Kartonagen, Restabfall oder Sperrabfall

Maße: 690 x 250 x 255 cm

Die Kosten für den Container-Service setzen sich zusammen aus Transportkosten, Standmietkosten und Entsorgungskosten, die sich nach dem Gewicht und der Abfallart richten.

Für die ersten drei Tage (½ Tag Aufstellung, zwei Tage Befüllung, ½ Tag Abholung) fällt keine Standmiete an.

Poröse mineralische Abfälle

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Y-TONG
  • Gasbeton-Steine
  • Glasbausteine
  • Bimssteine
  • Mineralischer Abfall wie Steine, Fliesen, Beton (Pflastersteine, Gehwegplatten)
  • Sanitärkeramik
  • Ton- und Keramikgefäße
  • Keramikgeschirr, Steingut
  • Kalksandsteine
  • Mörte, Putz, Zementestrich
  • Natursteine (z.B. Schiefer, Marmor etc.)
  • Bodenaushub
  • Dämmmaterial (z.B. Glas-, Mineral-, Steinwolle)
  • Glas
  • Gipsplatten
  • Faserzementplatten, z.B. "Berliner Welle"
  • Dachpappe
  • Tapetenreste
  • Metalle
  • Blumenerde
  • Holzwolle-Leichtbauplatten
  • Isoliermaterialien
  • Bauschaum
  • Plastik aus dem Sanitärbereich
  • asbesthaltiger Abfall
  • Straßenaufbruch
  • Lehmschlag
  • Verpackungsmaterial
  • Grünabfall
  • Kabel
  • Sonderabfall
  • Flüssigkeiten
  • Binderfarbe
  • Bewehrungsstähle

Bauschutt: Steine, Sand, Keramik, Kies

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Mineralischer Abfall wie Steine, Fliesen, Beton (Pflastersteine, Gehwegplatten)
  • Sanitärkeramik
  • Ton- und Keramikgefäse
  • Keramikgeschirr
  • Steingut
  • Kalksandsteine
  • Mörtel
  • Putz
  • Zementestrich
  • Natursteine (z.B. Schiefer, Marmor etc.)
Nur sehr geringe Anteile von Boden oder Zement.
  • Dämmmaterial (z.B. Glas-, Mineral-, Steinwolle)
  • Glas
  • Gipsplatten
  • Faserzementplatten, z.B. "Berliner Welle"
  • Dachpappe
  • Tapetenreste
  • Metalle
  • Blumenerde
  • Holzwolle-Leichbauplatten
  • Isoliermaterialien
  • Bauschaum
  • Plastik aus dem Sanitärbereich
  • asbesthaltiger Abfall
  • Straßenaufbruch
  • Lehmschlag
  • Verpackungsmaterial
  • Grünabfall
  • Kabel
  • Sonderabfall
  • Flüssigkeiten
  • Binderfarbe

Bewehrungsstähle und Metallrohre dürfen nicht mehr als 20 cm herrausragen.

Baustellenabfall

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Fußbodenbeläge (Analyse von einem akkreditierten Labor notwendig)
  • Teppichreste
  • verschmutzte Folien und andere Baukunststoffe
  • Dachbahnen nachweislich teerfrei (Analyse von einem akkreditierten Labor notwendig)
  • Plastikrohre
  • Gummi
  • Papier, Pappe & Kartonagen verschmutzt
  • Faserzementplatten nachweislich asbestfrei (Analyse von einem akkreditierten Labor notwendig)
  • Mineralfaserabfälle (Glaswolle)
  • Boden
  • Bauschutt
  • Reifen
  • Rigips-, Fermacell-, Gipskartonplatten
  • Sonderabfall
  • Flüssigkeiten
  • Elektrogeräte
  • Fahrzeugwracks, Mofas & Motorräder
  • Öltanks
  • Speicheröfen, Heiz-/Waschkessel
  • wassergefährdende Stoffe
  • Teerprodukte
  • asbesthaltige Materialien und andere Sonderabfälle

Beton

Die Anlieferungen müssen sortenrein und frei von anderen mineralischen Abfällen sein. Die Größe des Betons sollte nicht mehr als 60 cm betragen, Bewehrungsstähle dürfen aus dem Schutt maximal 20 cm frei herausragen.

Boden - rein

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Unbelasteter Bodenaushub (nur geringe Anteile an Steinen und Findlingen,
    deren Kantenlänge darf nicht größer als 15 cm sein.)
  • Lehm- und Mergelboden
  • Ton
  • Schlämme
  • Grünabfälle, Grasnarben, Wurzelballen, Hölzer
  • belastete Böden (z.B. mit Öl)
  • wassergefährdende Stoffe
  • Teerprodukte
  • asbesthaltige Materialien und andere Sonderabfälle

Boden - vermischt und verunreinigt

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Verunreinigungen durch Steine,
    Findlinge deren Kantenlänge größer ist als 15 cm,
    durch Grasnarben, Wurzelballen oder anderes organisches Material,
    durch Mergel- und Lehmboden,
    schlammiger Boden, durch Stubben oder Stammholz
  • Belasteter Bodenaushub

Dachziegel

Die Anlieferungen müssen sortenrein und frei von anderen mineralischen Abfällen sein.

 

Gipskarton/Rigips

Dazu gehört: Rigips-, Fermacell- und Gipskartonplatten

 

Grünabfall

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Gartenabfall wie Baum- Hecken- und Strauchschnitt (Astdurchmesser bis 15 cm)
  • Laub und Rasenschnitt
  • Grasnarben ohne Boden
  • Vertikutierabfälle

Äste, Baumstämme und Stubben, deren Durchmesser größer als 15 cm sind,
müssen auf Längen von nicht mehr als 1,5 m vorzerkleinert werden.

  • Bioabfall wie Obst- und Gemüsereste
  • Restabfälle
  • Steine
  • Böden
  • Blumenkränze
  • Plastikgefäße
  • Baumschmuck
  • Gartensäcke
  • Bauhölzer (Zaunhölzer)
  • Drahtzaun/-geflecht
  • Folien 

Holz

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Unbehandeltes, lackiertes Holz
  • Holzinnentüren, Holzzargen
  • Spanplatten
  • Laminat, Parkett
  • Holzverschnitte und -abschnitte
  • Holzmöbel ohne Fremdanteile
  • MDF-Platten
  • Holzverpackungen/-paletten
Die Kantenlänge sollte 1,5 m nicht überschreiten
  • Fensterrahmen
  • Außentüren
  • Blumenkübel
  • Holz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
  • imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich z.B. Bahnschwellen, Zäune, ganzjährige Gartenmöbel,Geräteschuppenholz, Spielgeräte (Schaukeln, Wippen)
  • Beetbegrenzungen

Metall

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Eisenschrott
  • Kupfer
  • Aluminium, z.B. in Form von Kabeln oder Behältern
  • Rohre
  • Teile von Kraftfahrzeugen
  • Sonderabfälle wie Batterien
  • Elektrogeräte

Sperrabfall

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Matratzen
  • Polster- und Kunststoffmöbel
  • Teppichböde
  • sonstige sperrige Gegenstände, die nicht als Restabfall entsorgt werden können (Koffer, alte Ski, Schlitten, Hausrat, Spiegel etc.)

Reine Holzmöbel ohne Fremdanteile können als Holzabfälle entsorgt werden!

  • Bauschutt
  • Dämmmaterial
  • Reifen
  • Wertstoffe
  • Verpackungen
  • Sonderabfall (Reinigungs- und Putzmittel)
  • Elektrogeräte
  • asbesthaltiger Faserzement (Blumenkästen, "Berliner Welle" etc.)
  • Öltanks
  • Speicheröfen
  • Heiz-/Waschkessel

Hausabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle/Restabfall

Dazu gehört:Dazu gehört nicht:
  • Asche
  • Essensreste, z. B. Brot- und Kuchenreste, Fleisch- und Fischreste
  • Glühlampen (keine Energiesparlampen!)
  • Kehricht
  • Staubsaugerbeutel
  • Windeln, Binden
  • Zigarettenasche
  • Wertstoffe
  • Bio- und Sonderabfälle

Für die Anlieferung von Absetz- und Abrollbehältern benötigt unser LKW einen Rangierbereich von etwa 15 Metern, eine Durchfahrtsbreite von ca. 3 Metern und eine Durchfahrtshöhe von 4 Metern.

Bitte achten Sie bei offenen Containern darauf, diesen sorgfältig abzudecken, um ihn vor Fremdeinwurf und gegen witterungsbedingte Einflüsse zu schützen.

Bei Behälterentfernung auf Abruf teilen Sie uns bitte den Abhol- oder Tauschauftrag bis 11 Uhr unter vertrieb@aha-region.de schriftlich mit. Abholung bzw. der Tausch erfolgt dann schnellstmöglich in den nächsten Tagen.

Für die ersten drei Tage (½ Tag Aufstellung, zwei Tage Befüllung, ½ Tag Abholung) fällt keine Standmiete an.

In der Regel erfolgt die Behälteraufstellungen bzw. -abholung montags bis donnerstags zwischen 7:00 Uhr und 12:30 Uhr und freitags von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei Containeraufstellung im öffentlichen Raum (Straße, Parkplatz etc.) benötigen wir von Ihnen zwei Tage vor dem gewünschten Aufstelltermin eine kostenpflichtige Sonderaufstellgenehmigung Ihrer Kommune. Die entsprechenden Telefonnummern haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Bei der Stadt Hannover muss die Aufstellung der Parkverbotshinweisschilder bis zu 72 Stunden vor Containeraufstellung erfolgen.

 

Barsinghausen

Leider ist zur Zeit eine Containeraufstellung auf öffentlichem Grund nicht möglich.

Burgdorf

noch in Klärung

Burgwedel

noch in Klärung

Garbsen

(05131) 70 7400
Gehrdennoch in Klärung

Hannover

E-Mail 66.12.aus@hannover-stadt.de
Fax Nr.: (0511) 168-312 52

Die erforderlichen Verkehrszeichen können Ihnen kostenpflichtig vom Fachbereich Tiefbau der Stadt Hannover, Burgweg 16B, 30419 Hannover, Telefon (0511) 168-47 657, Fax (0511) 168-475 51 zur Verfügung gestellt werden.

Ausgabe- und Rücknahmezeiten:
montags und dienstags 07:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
freitags 07:30 - 11:30 Uhr

Hemmingen

Leider ist zur Zeit eine Containeraufstellung auf öffentlichem Grund nicht möglich.

Isernhagen

(0511) 61 53 32 17

Laatzen

(0511) 8205 3207

Langenhagen

(0511) 7307 9213

Lehrte

05132 / 505 267
Neustadt a. Rübenbergenoch in Klärung

Pattensen

noch in Klärung
Ronnenberg

(0511) 4600  311 oder (0511) 4600 312

Seelze(05137) 828 405

Sehnde

(05138) 707 240

Springe

(05041) 73 246

Uetze

(05173) 970 325
Wedemark(05130) 581 251

Wennigsen

noch in Klärung

Wunstorf

(05031) 101 280

Bitte beachten Sie, dass nur mit dieser Sonderaufstellgenehmigung eine Behälteraufstellung gewährleistet werden kann.

Container online bestellen

 

Aufgrund zahlreicher Vorbestellungen und Events, wie z. B. Weihnachtsmärkten, ist es uns bis zum 06.01.2025  leider nicht möglich, Containerbestellungen entgegenzunehmen.

 

Sie können Ihre Containerbestellungen auch per Mail (container(at)aha-region.de) oder Fax (0511) 9911 - 47 919 an uns schicken.

Ihre Bestellung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Behälterstandort/Lieferanschrift
  • Rechnungsempfänger
  • Privat- oder Gewerbekunde
  • Ansprechpartner mit Telefonnummer
  • Abfallart
  • Behältergröße (bitte beachten Sie unser Behältersortiment)
  • Aufstell- und Abholdatum
  • Containergestellung auf Privat- oder öffentlichem Grund

Für die Anlieferung von Absetz- und Abrollbehältern benötigt der ausführende LKW einen Rangierbereich von etwa 15,00m, eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,00 m und eine Durchfahrtshöhe von 4,00 m.

 

 

Sie haben Fragen zum Containerservice? Wir helfen Ihnen gern.

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Fr 7:00-15:00 Uhr

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0800 999 10 20

Service-Hotline
0800 999 11 99

Ob Behältertausch, Behälterwäsche oder Anmeldung eines Gemeinschaftsbehälters.

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