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Unsere Zuständigkeiten

Unsere Zuständigkeit für die Beseitigung von Abfall umfasst Wälder sowie bebaute Gebiete. In bebauten Gebieten ist aha größtenteils für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich, währendessen wir in freien Landschaften und Wäldern nur für bestimmte Bereiche zuständig sind.

Welchen Abfall wir entsorgen, hängt letztendlich vom Fachbereich und von der Örtlichkeit ab.

Wenn verbotswidrig Abfälle auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover liegen, ist grundsätzlich zu unterscheiden:

Liegen die Abfälle 

  • im Wald oder in der übrigen freien Landschaft oder 
  • in bebauten Gebieten?

Gemäß §10 des nds. Abfallgesetzes (NAbfG) ist hier vorrangig der Verursacher zur Beseitigung heranzuziehen.

Ist dies nicht erfolgversprechend, keine andere Person zur Beseitigung verpflichtet und beeinträchtigt der Abfall nach Art und Umfang das Wohl der Allgemeinheit ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (lokale Müllabfuhr) zur Beseitigung verpflichtet.

Ausnahme: 

Die Kommune hat im betroffenen Wald und/oder der freien Landschaft selbst einen öffentlichen Verkehr gegründet (z. B. durch Anlegung eines Waldweges, Rad-/Fußweges durch die Landschaft). Dann ist die Kommune selbst für die notwendige Müllbeseitigung auf und an diesen Flächen zuständig.

Innerhalb der bebauten Gebiete sind die jeweiligen Kommunen zur Sauberhaltung ihrer öff. Flächen selbst verantwortlich. Hier übernimmt grundsätzlich die Stadtreinigung Hannover im Rahmen der Initiative Hannover sauber! die Beseitigung illegaler, störender Abfälle von öffentlichen städtischen Flächen.

Ausnahme:

Einige städtische Flächen und Aufgaben sind speziellen Fachbereichen zugeordnet, die für die Sauberhaltung dieser Grundstücke oder Entsorgungsflächen zuständig sind. Im Wesentlichen sind dies:

  • Öffentliche Grünflächen, Spielplätze, Parks, freie Landschaftsräume (z.B. Kiesteiche, Grünflächen und Wege an Maschsee und Maschpark) und Wälder (z.B. Eilenriede/s.o.) mit öff. Verkehrswegen sind dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67) zugeordnet.
  • Sauberhaltung von Altkleiderstandplätzen, Entfernung von Tierkadavern und Reinigung großer öffentlicher Plätze fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Tiefbau (OE 66).
  • Öl-/Getriebeölverunreinigungen auf Fahrbahnen entsorgt der Fachbereich Feuerwehr (OE 37).

Beispiele für die Beseitigung illegalen Abfalls im störenden Ausmaß:

AbfallZuständigkeit
Auf/neben öffentlichen, städtischen Straßen und WegenStadtreinigung Hannover (aha)
In Wäldern (z. B. Eilenriede), auf oder in der Nähe von angelegten Wegen, Spielflächen etc.Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67)
In Wäldern weit abseits der angelegten Wege, Spielflächen etc.Kommunaler Entsorger – Müllabfuhr (aha)
Überfüllte Abfallkörbe an öffentlichen, städtischen StraßenStadtreinigung Hannover (aha)
Überfüllter Abfallkorb Eilenriede/MaschseeFachbereich Umwelt und Stadtgrün (OE 67)
Sperrmüll an einer WertstoffinselKommunaler Entsorger – Müllabfuhr (aha)
Verunreinigung/Abfall an AltkleiderbehälternFachbereich Tiefbau (OE 66)
Entfernung von TierkadavernFachbereich Tiefbau (OE 66)
Beseitigung von Ölspuren auf FahrbahnenFachbereich Feuerwehr (OE37)

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Unsere Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:30 Uhr
Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr

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