SEPA-Lastschriftmandat
Machen Sie sich das Leben ein bisschen leichter
Ab 2026 kümmert sich aha direkt um Ihre Abfallgebühren. Ganz ohne Umwege über andere Unternehmen. Damit der Übergang reibungslos klappt, brauchen wir nur eines von Ihnen: ein SEPA-Lastschriftmandat. Das ist in nur wenigen Minuten unkompliziert online eingerichtet.
Und so geht's:
Melden Sie sich an in unserem Online-Portal:
1.
Im Online-Portal „SEPA-MANDAT“ auswählen.
2.
Auf „Neues Mandat hinterlegen“ klicken.
3.
Ihre IBAN eintragen.
Ihre Adressdaten sind bereits vorausgefüllt.
4.
Abweichendes Konto? Dann Häkchen bei „Abweichender Kontoinhaber“ setzen und Kontodaten ergänzen.
5.
Lastschriftvereinbarung mit Häkchen bestätigen.
6.
Auf „Lastschriftmandat erteilen“ klicken – fertig!
2025 SEPA-Zahlungen weiterhin über enercity
Bis Ende 2025 vereinnahmt enercity im Namen und Auftrag von aha die Zahlungen der gebührenpflichtigen Bürger in der Region Hannover und leitet diese an den Zweckverband weiter. Die Errechnung und Festlegung der Abfallgebühren erfolgt weiterhin durch aha selbst.
Schritt für Schritt erklärt als Video:
Sie haben Fragen?
Allgemeine Fragen rund um SEPA
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger (hier aha) ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen (Kunde) einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.
Die Erteilung eines SEPA-Mandats hat mehrere Vorteile. Zum einen gewährleistet es die pünktliche Zahlung Ihrer Abfallgebühren, ohne dass Sie jeden Zahlungstermin im Auge behalten müssen. Zum anderen entfällt der Aufwand, bei Gebührenanpassungen aktiv zu werden, da die Beträge automatisch angepasst und abgebucht werden. Dies führt zu einer erheblichen Zeitersparnis und vermindert das Risiko von Versäumnissen oder Verzugsgebühren. Darüber hinaus bietet es eine einfache und sichere Methode des Zahlungsverkehrs.
Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Diese Sollte 2 Wochen vor Fälligkeit bei uns eingegangen sein.
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich (z. B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten Art und Weise vorzunehmen und später im Datensatz mitzuteilen.
Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.
aha-spezifische Fragen
Der Vertrag mit der enercity AG zum Gebühreneinzug läuft am 31.12.2025 aus. aha wird den Gebühreneinzug ab dem 01.01.2026 selbst übernehmen.
Wenn sich der Zahlungsempfänger (enercity zu aha) ändert, muss der Zahlungspflichtige (Kunde) zwingend ein neues Mandat unterzeichnen. Das bei der enercity AG erteilte SEPA-Mandat darf dafür nicht übernommen werden. Deswegen bitten wir Sie als unsere Kunden, uns als aha ein neues SEPA-Mandat zu erteilen.
Für jedes Grundstück muss zwar ein eigenes SEPA-Mandat eingetragen werden, diese können aber auf ein gleiches Konto verweisen. Auch wenn Sie mehrere Grundstücke mit einer jeweils eigenen Mandatsreferenz haben, reicht es aus, wenn die Lastschriften von einem Konto eingezogen werden.
Das können Sie auch. Die neuen Bankdaten von aha werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid im Januar 2026 rechtzeitig mitgeteilt.
Wir bitten Sie, rechtzeitig entsprechende Daueraufträge an die enercity AG zum 31.12.2025 zu beenden.
Es wird keine Doppelabbuchung geben. Die über die Abfallgebührenbescheide festgesetzten Abfallgebühren werden bis zum 31.12.2025 ausschließlich von der enercity AG eingezogen. Ab dem 01.01.2026 dann nur noch von aha.
Wir sind für Sie da.
Telefon: 0511 9911 666 504
E-Mail: sepa@aha-region.de