„Erforderlich ist eine unternehmensweite Nachhaltigkeitskultur.“
3 Fragen an Ernst-Wilhelm Hoppe, Partner bei der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft
Die kürzlich verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU hat die Pflicht von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich ausgeweitet. Wie ist der aktuelle Stand auf dem Weg zu einem datenbasierten Management, worauf liegt der Fokus und welche Hindernisse müssen noch überwunden werden?
Abfallmanagement steht im Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Viele Unternehmen, insbesondere die mittelständischen, haben sich mit dem Thema bislang nur am Rande beschäftigt. DAX-Unternehmen wiederum berücksichtigen das Thema zwar, aber nur sechs Prozent offenbaren ihre Messmethoden. Zukünftig sind Methoden und Daten nachvollziehbar in den Nachhaltigkeitsberichten darzustellen. Eine Herausforderung stellen dabei die Komplexität der Datenerfassung und -verwaltung sowie die Integration verschiedener bereits vorhandener und neuer Systeme und Datenquellen dar. Anhand der Analyse der notwendigen Aufbau- und Ablauforganisation für die Berichterstattung sind ergänzend neue Prozesse und Technologien zielgerichtet einzuführen. Außerdem ist das Fachwissen im Hinblick auf die CSRD-konforme Datenerhebung, -weiterleitung und -interpretation zu vertiefen.
Auch der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) optimiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und den dahinterstehenden Prozess. Welche besonderen Anforderungen der Taxonomie kommen auf Entsorgungsbetriebe wie aha zu und was sind geeignete Lösungswege?
Im Zuge der Taxonomie-Umsetzung müssen Entsorgungsbetriebe drei Fragen beantworten: Welche Daten werden benötigt? Wo sind sie verfügbar? Wie werden sie verarbeitet und ausgegeben? Dazu müssen die aha-Tätigkeiten in Bezug auf Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung, Recycling, Verwertung sowie Ressourceneinsatz und Emissionsreduktion analysiert und beurteilt werden. Die Verantwortlichen müssen ein Verständnis für operative Anforderungen entwickeln sowie Datenlücken identifizieren.
Werden integrierte DV-gestützte Tools eingesetzt, um die Datenmassen sauber und zielgerichtet zu erheben? Lassen sich die Daten gut weiterverarbeiten? Diese Tools ermöglichen den zeitnahen Zugriff sowie Simulationen bei Entscheidungen für Alternativen. Die Zusammenarbeit mit Vergleichsunternehmen und Branchenverbänden hilft, bewährte Praktiken und Erkenntnisse auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die den Anforderungen der Taxonomie entsprechen.
Die neue Berichtspflicht soll perspektivisch die Umorientierung von Investitionen auf nachhaltige Technologien und Unternehmen fördern. Wie zuversichtlich sind Sie, dass dies gelingt? Worauf kommt es an?
Die geänderten Anforderungen bilden bei adäquater Anwendung eine solide Basis zur Vermeidung des sogenannten Greenwashings und erhöhen die Transparenz und Vergleichbarkeit. Es wird bei der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht gleich alles auf Anhieb perfekt sein. Der Anspruch sollte sein, das geforderte Berichtswesen zeitnah zu implementieren. Erforderlich ist eine unternehmensweite Nachhaltigkeitskultur. Es ist zu vermitteln, dass die Berichtspflichten keine zusätzliche „Belastung“ darstellen. Nachhaltiges Denken und Handeln fördert die Wirtschaftlichkeit. Sparsame Ressourcennutzung, die Verwendung von früher nicht genutzten „Abfallprodukten“ wie Wärme, der respektvolle Umgang mit den Mitarbeitenden und moderne Führungskonzepte stabilisieren die Unternehmensentwicklung und kommen auch den Gebührenzahlern materiell zugute.